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- nicht nur Zusammenstellung genehmigungsfähiger Antragsunterlagen, sondern:

  • Technische Ausstattung, die sich nach betrieblichen Abläufen richtet
  • Technik, die von den Mitarbeitern bedienbar und kontrollierbar bleibt
  • Überzeugung der Behörden von schutzzielkonformen Sonderlösungen

Ziel einer solchen Beratung ist es echten Fortschritt zu ermöglichen und ihn so schnell wie möglich genehmigungsfähig zu machen.