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"Dienstleistungen im Rahmen des Emissionshandels"
Das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) ist am 15. Juli 2004 in Kraft getreten. Damit ist die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie 2003/87/EG über das europäische Handelssystem mit Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in Deutschland erfolgt.
Das Zuteilungsgesetz (ZuG) vom 26. August 2004 definiert die zuteilungsfähige Gesamtmenge an CO2-Emissionsberechtigungen und legt Regeln und Mengen der Zuteilung für die Periode 2005-2007 fest. Nähere Bestimmungen der Berechnung der Zuteilung von Berechtigungen sind der Zuteilungsverordnung (ZuV) vom 31. August 2004 zu entnehmen.
Die Anlagen, die zukünftig Emissionsberechtigungen benötigen, wurden über den Nationalen Allokationsplan (NAP) festgelegt, der am 7. Juli 2004 von der EU-Kommission (mit Auflagen) genehmigt wurde.
Unter das TEHG fallen folgende Anlagenarten:
- Verbrennungsanlagen (soweit genehmigungsbedürftig nach Bundes-Immissionsschutzgesetz)
- Mineralölraffinerien
- Kokereien
- Eisen- und Stahlerzeugung
- Anlagen zur Herstellung von Zementklinkern
- Anlagen zum Brennen von Kalk oder Dolomit
- Anlagen zur Herstellung von Glas und Glasfasern
- Anlagen zum Brennen keramischer Erzeugnisse
- Anlagen zur Gewinnung von Zellstoff
- Anlagen zur Herstellung von Papier, Karton, Pappe
In Deutschland sind die Grundlagen für das Antragsverfahren damit festgelegt. Die von einem Sachverständigen verifizierten Anträge waren für die erste Periode 2005-2007 bis zum 20. September 2004 zu stellen. Die Zuteilungen sollen im November durch die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) erfolgen.
Zukünftig wird mit dem marktwirtschaftlichen Instrument der Emissionsberechtigungen zur Reduzierung klimarelevanter Emissionen eine Reihe von neuen Dienstleistungen für Anlagenbetreiber und die zuständigen Behörden gefragt werden, mit denen wir unser Dienstleistungsangebot im Immissionsschutz für unsere Kunden abrunden.
Die folgenden Dienstleistungen im Emissionshandel bietet die EcoTeam GmbH ab sofort an:
- Dienstleistungen für Betreiber von Anlagen aus dem NAP:
- Unterstützung bei der Erstellung des Zuteilungsantrages nach § 10 TEHG bzw. Verifizierung des Antrages (erstmalig bis zum 21. September 2004 für die Zuteilungsperiode 2005-2007, danach bis zum 31.03.2007 für die Zuteilungsperiode 2008-2012)
- Unterstützung bei der Erstellung von Emissionsberichten nach § 5 Abs. 1 TEHG bzw. Verifizierung. Es sind nach § 5 Abs.4 TEHG verifizierte Emissionsberichte jeweils bis zum 01. März des Folgejahres der zuständigen Behörde zuzuleiten, erstmalig bis zum 01. März 2006 für das Jahr 2005.
- Genehmigungsantrag (Emissionsgenehmigung) nach § 4 TEHG (für Neuanlagen oder Erweiterungen)
- Handel (An- und Verkauf) von Berechtigungen im Auftrag von Betreibern oder Gruppen von Betreibern (§ 16 TEHG)
- Dienstleistungen für die zuständigen Behörden für die Umsetzung des TEHG und des ZuG:
- Überprüfung der gemachten Angaben für die Zuteilungsentscheidung nach § 11 TEHG (nachträgliche Überprüfung der Richtigkeit der Angaben)
- Unterstützung der nach Landesgesetzen zuständigen Behörden beim Vollzug und bei der Überwachung der Einhaltung der §§ 4 und 5 TEHG (§§ 20 und 21 TEHG)
- Für Gruppen von Betreibern
- Führen eines Anlagenfonds als Treuhänder für Verantwortliche, deren Tätigkeiten demselben Tätigkeitsbereich unterfallen (§ 24 TEHG)
Neben den Emissionsberechtigungen werden zukünftig auch Emissionsgutschriften durch Joint Implementation und Clean Development Mechanism-Projekte Teil des Emissionshandels werden. Auch für diese Projekte werden Bestätigungen der jeweiligen Höhe der projektbezogenen Emissionsgutschriften durch Sachverständige erforderlich werden.
Bisher gibt es noch kaum praktische Erfahrung mit der Umsetzung des neuen Regelwerks zur Durchführung des Handels mit Emissionsberechtigungen. Anlagenbetreiber und Behörden sind deshalb darauf angewiesen auf ausgewiesene Sachverständige zur Unterstützung zurückgreifen zu können.
Die EcoTeam GmbH bietet Ihnen mit der öffentlich bestellten und durch die DEHSt bekannt gegebenen Sachverständigen für die Verifizierung im Treibhausgas-Emissionshandel Frau Dipl. Umw. Begoña Hermann ab sofort diese Dienstleistungen an.
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ECOTEAM GmbH
Geschäftsführerin
Dipl. Umw. Begoña Hermann
Öffentlich bestellte und durch die DEHSt bekanntgegebene Sachverständige für die Verifizierung im Treibhausgas-Emissionshandel,
bekanntgegebene Sachverständige nach § 29a BlmSchG für die
sicherheitstechnische Überprüfung von Gefahrstofflägern und öffentlich
bestellte und vereidigte Sachverständige für Emissionen
und Immissionen aus industriellen und abfalltechnischen Anlagen im Rahmen der
Umweltverträglichkeit
Reichenspergerstr. 55
54296 Trier
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